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Youngtimer: junge Klassiker mit Fahrspaß-Garantie

Von A nach B kommen? Youngtimer bieten viel mehr als das: die Hingucker sorgen für absolute Fahrspaß-Garantie. Doch was unterscheidet einen Youngtimer von einem Oldtimer? Und wie versichere ich mein Liebhaber-Auto? Alles Wissenswerte lesen Sie in unserem Ratgeber.

Youngtimer: Ab wann zählen Autos als "moderne Klassiker“?

Wenn Sie denken: "Hier fahren doch die 90er vorbei", dann handelt es sich wahrscheinlich um einen Youngtimer. Viele Fahrzeugmodelle aus den 1990er Jahren sind auch heutzutage aus dem Straßenverkehr nicht wegzudenken. Warum auch? Viele dieser Klassiker haben echten Liebhabercharakter und bieten Fahrspaß mit Gute-Laune-Garantie.

Doch ab wann gelten Autos als Youngtimer? Wie alt muss ein Youngtimer sein? Was unterscheidet sie von Oldtimern? Und muss ich diese "modernen Klassiker" speziell versichern? Diese und weitere Fragen klären wir in den folgenden Abschnitten.

Youngtimer: Steuer, Kennzeichen, Zulassung

Autos mit einem Alter von 15 bis 30 Jahren gelten rechtlich als "reguläre Fahrzeuge". Sie lassen Ihren Youngtimer bei der Kfz-Behörde also als "normales Auto" zu. Auch steuerlich wird Ihr Klassiker genauso behandelt wie moderne Autos – es gibt hier keine Vergünstigungen.

Sie erhalten zudem ein reguläres Kfz-Kennzeichen. Ein spezielles "Youngtimer-Kennzeichen" existiert nicht. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Ihren Youngtimer mit Saison- oder Wechselkennzeichen anzumelden. Wenn Sie beispielsweise ein weiteres Auto für Alltagsfahrten (z. B. zur Arbeit oder zum Einkaufen) haben und Ihren Youngtimer nur im Sommer für Spritztouren nutzen, lohnt sich ein Saisonkennzeichen. Mit der Saisonzulassung sparen Sie sowohl bei der Steuer als auch in der Versicherung.

Youngtimer-Versicherung: Wie sichere ich meinen Klassiker ab?

Ähnlich wie bei Zulassung und Steuer gibt es keine spezielle Youngtimer-Versicherung. Sie können Ihr Auto als "normalen Gebrauchtwagen" über die Kfz-Versicherung der DEVK versichern. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge, die 25 Jahre oder älter sind. Diese können Sie über den Oldtimer-Tarif der DEVK in der "Liebhaber-Klasse" absichern – und dafür braucht Ihr Wagen nicht einmal den offiziellen Oldtimer-Status oder ein H-Kennzeichen.

Folgende Voraussetzungen muss Ihr Youngtimer erfüllen, damit Sie ihn über den Oldtimer-Tarif der DEVK versichern können:

  • Mindestalter: Der Pkw muss mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Guter Zustand: Das Auto muss sich im Originalzustand bzw. nach einer Voll- oder Teilrestaurierung in einem mit dem Original identischen Zustand befinden.
  • Sie nutzen den Youngtimer nicht als Alltagsfahrzeug, sondern haben hierfür noch ein zweites auf Sie zugelassenes Auto.
  • Die jährliche Fahrleistung des Youngtimers beträgt maximal 9.000 km.
  • Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt.
  • Der Youngtimer wird in einer Garage untergebracht.
  • Der Marktwert des Autos beträgt mindestens 2.500 Euro.

Youngtimer-Versicherung: Welche Kosten fallen an?

Erfüllt Ihr Youngtimer die oben beschriebenen Voraussetzungen, können Sie Ihr "Schätzchen" im Oldtimer-Tarif der DEVK versichern. Der Beitrag errechnet sich aus der Klassifizierung und kW-Stärke Ihres Autos. In der Kaskoversicherung wird der Beitrag nach dem Marktwert ermittelt. Ihren Versicherungsbeitrag für den Oldtimer-Tarif zahlen Sie immer für das ganze Versicherungsjahr - auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zulassen oder z. B. in der kalten Jahreszeit stilllegen.

Ihr persönlicher DEVK-Berater errechnet Ihnen gerne den individuellen Beitrag für Ihre günstige Youngtimer-Versicherung. Auch bei allen anderen Fragen rund um Ihren Auto-Klassiker steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.